has gloss | deu: Das Zündwarenmonopol in Deutschland geht zurück auf das 1930 durch den Reichstag erlassene Zündwarenmonopolgesetz. Aufgrund dieses Gesetzes durften Zündhölzer im Deutschen Reich und in der Folge auch in der Bundesrepublik Deutschland nur von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft vertrieben werden. Die Markennamen waren Welthölzer und Haushaltsware. Den deutschen Herstellern wurden bei der Einrichtung des Monopols Produktionskontingente zugeteilt; Exporte oder die Neugründung von Unternehmen waren nicht erlaubt. Das Monopolgesetz entstand auf Betreiben des schwedischen Industriellen Ivar Kreuger, der an Deutschland, wie auch an 16 andere Länder, im Austausch dafür hohe Kredite zu günstigen Bedingungen vergab. |