e/de/Staatsangehörigkeitsausweis

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German
has glossdeu: Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland wird deutschen Staatsbürgern auf Antrag und nach Prüfung beim örtlichen Standesamt, in einigen Gemeinden auch durch die Ausländerbehörde ausgestellt. Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen ihren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das für Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland die allein zuständige Behörde ist. Die Bearbeitungsgebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro. Durch ihn wird der förmliche Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit geführt.
lexicalizationdeu: Staatsangehörigkeitsausweis

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Word: (case sensitive)
Language: (ISO 639-3 code, e.g. "eng" for English)


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