Information | |
---|---|
instance of | c/Roman Catholic orders and societies |
Meaning | |
---|---|
German | |
has gloss | deu: Der Klostertod ist eine juristische Konstruktion des Mittelalters. Eine lebende Person wurde bei Eintritt in einen Nonnen- oder Mönchsorden für die weltliche Rechtsprechung für tot erklärt und verlor die Rechtsfähigkeit. Ihre Besitztümer gingen an die Erben über, ein erneuter Erwerb von Vermögen war nicht möglich. Hintergrund war die von den weltlichen Herrschern nicht erwünschte Anhäufung von Eigentum in Klöstern. |
lexicalization | deu: Klostertod |
Lexvo © 2008-2024 Gerard de Melo. Contact Legal Information / Imprint