has gloss | deu: Der Bundesanzeiger (BAnz) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Zusätzlich ist der Bundesanzeiger Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen. In den letzten Jahren ersetzte der elektronische Bundesanzeiger (eBAnz) im Internet die herkömmliche Ausgabe auf Papier mehr und mehr - üblicherweise nicht parallel in beiden Formen: Die amtlichen Bekanntmachungen standen in der Regel im Bundesanzeiger und wurden nur in den ausdrücklich gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen wurden in der Regel nur elektronisch veröffentlicht. |