has gloss | deu: Der Ausländerausweis ist ein Ausweis, der für dauerhaft oder vorübergehend in der Schweiz lebende Ausländer ausgestellt wird. * Der hellgraue Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) wird an Ausländer aus dem EU/EFTA-Raum mit und ohne Arbeitsvertrag für fünf Jahre erteilt und jeweils um fünf Jahre verlängert. Drittstaatsangehörigen wird der Ausweis für ein Jahr erteilt und jeweils um ein Jahr verlängert, nach dem fünften Aufenthaltsjahr erfolgt die Verlängerung üblicherweise für zwei Jahre oder bis zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Straftaten oder Fürsorgeabhängigkeit führen zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung. * Der hellgrüne Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) ermöglicht Ausländern aus dem EU/EFTA-Raum sowie anerkannten Flüchtlingen, welche mindestens fünf Jahre, resp. |